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Entwurf eines Gesetzes zur Aufhebung des Registers zum Schutz fairen Wettbewerbs („Korruptionsregister“)
23.06.2020: Vor dem Hintergrund, dass der Bund ein Gesetz für ein bundesweites Wettbewerbsregister verabschiedet hat (Wettbewerbsregistergesetz vom 18.07.2017) und dieses Ende 2020 technisch gestartet und als Bundesregister installiert werden soll, hat das Wirtschaftsministerium in Schleswig-Holstein einen Entwurf zur Aufhebung des Landesgesetzes vorgelegt. Das Ministerium erachtet ein gesondertes Korruptionsregister in Schleswig-Holstein als entbehrlich, da das Register des Bundes im Wesentlichen inhaltlich dem Schleswig-Holsteinischen Gesetz entspricht.
Der Gesetzentwurf befindet sich derzeitig in der Anhörung beim Landtag und geht danach in die erste Lesung.
Ihre Ansprechpartnerin:
Sabine Tauber, Auftragsberatungsstelle Schleswig-Holstein e.V.: tauber@abst-sh.de