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Entwurf der neuen Vergabeverordnung
27.03.2019: Das Vergabegesetz Schleswig-Holstein wurde am 28.02.2019 im Gesetz- und Verordnungsblatt für Schleswig-Holstein Ausgabe Nr. 4 bekannt gegeben und tritt zum 01.04.2019 in Kraft. Damit ist auch der Weg für die Einführung der UVgO zu diesem Datum frei.
Der nun vorliegende Entwurf zur neuen Schleswig-Holsteinischen Vergabeverordnung enthält Einzelheiten und Ausnahmen zu den verbindlich anzuwendenden Vergabeordnungen (VOB/A und UVgO). Gleichzeitig soll mit dieser Verordnung die neue VOB/A vom 31.01.2019 in der Fassung der Bekanntmachung vom 19.02.2019 für verbindlich erklärt werden. In Schleswig-Holstein sollen folgende Ausnahmen von der UVgO gelten:
- §§ 7 und 38 UVgO sind anzuwenden mit der Maßgabe, dass die Durchführung von elektronischen Vergaben fakultativ ist und andere Verfahrensformen zulässig bleiben;
- § 7 Absatz 3 Satz 2 UVgO (freiwillige Registrierung für den Zugang zu den Vergabeunterlagen) ist nicht anzuwenden;
- § 29 Absatz 1 UVgO (Angabe einer elektronischen Adresse, unter der die Vergabeunterlagen abgerufen werden können) ist fakultativ anwendbar;
- §§ 39 und 40 UVgO (Aufbewahrung und Öffnung von Teilnahmeanträgen und Angeboten) sind bei Verhandlungsvergaben fakultativ anwendbar;
- § 46 Absatz 1 Satz 1 und 2 UVgO (Unterrichtung der Bewerber und Bieter) ist für Vergaben bis zu einem Auftragswert von 50.000 EUR fakultativ;
- Freiberufliche Leistungen nach § 50 UVgO, die einem gesetzlichen Preisrecht unterfallen oder deren Gegenstand eine Aufgabe ist, deren Lösung nicht vorab eindeutig und erschöpfend beschrieben werden kann, können bis zu einem Auftragswert von 25.000 EUR im Wege eines Direktauftrages entsprechend § 14 Satz 1 UVgO vergeben werden; § 14 Satz 2 UVgO ist entsprechend anzuwenden.
Die bestehenden Wertgrenzen bleiben erhalten bzw. werden bei Bauleistungen im Bereich der Fachlose und bei Vergaben zu Wohnzwecken ausgeweitet.
Neu ist eine Vorabinformation der nicht berücksichtigten Bieter bei einen Einzelauftragswert über 50.000 EUR spätestens sieben Kalendertage vor Erteilung des Zuschlags.
Ihre Ansprechpartnerin:
Sabine Tauber, tauber@abst-sh.de, Tel. 0431/9865144