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„Nachhaltige Beschaffung in die Verantwortung der Vergabestellen geben“
20.06.2018: Geht es nach der Regierung, wird im neuen, noch zu verabschiedenden Vergabegesetz von Schleswig-Holstein das Thema Nachhaltigkeit zur freiwilligen Sache. Die SPD hat eine von der Jamaika-Koalition geplante Änderung des Nachhaltigkeits-Gedankens bei der Novelle des Vergaberechts in Schleswig-Holstein kritisiert. „Wenn künftig auf Freiwilligkeit gesetzt wird, schläft das ein“, sagte die SPD-Umweltpolitikerin Kerstin Metzner. Die Nachhaltigkeitsziele der Vereinten Nationen seien kein Selbstgänger. Deshalb dürfe die gesetzliche Verpflichtung zur Nachhaltigkeit nicht aufgehoben werden.
Laut dem von Wirtschaftsminister Bernd Buchholz (FDP) Ende März vorgelegten Gesetzentwurf müssen Nachhaltigkeitsaspekte bei Vergaben der öffentlichen Hand im Norden künftig nicht mehr zwangsläufig berücksichtigt werden. Das Ministerium verwies auf mit der Novelle umzusetzende Punkte des Koalitionsvertrags.
„Wir geben die Entscheidung für nachhaltige Beschaffungen wieder in die Verantwortung der Vergabestellen zurück“, sagte Buchholz der Deutschen Presse-Agentur. Die Kommunen könnten für ihren Bereich selbst am besten beurteilen, bei welchen Vergaben Nachhaltigkeitskriterien Sinn machten.
Nach Ansicht Metzners sind Beschaffungen unter Nachhaltigkeits-Gesichtspunkten nicht zwangsläufig mit Mehrkosten verbunden. Gleichwohl fürchtet sie bei knappen Kassen Auswirkungen der Novelle. „Wenn Gemeinden konsolidieren müssen, wird auf Nachhaltigkeit nicht mehr geachtet.“
Quelle: dpa