Erlass Stoffpreisgleitklausel Hochbau – StGEHB M-V vom 31. August 2021‎


Die Corona-Pandemie hat viele Bereiche unseres Lebens stark beeinflusst. Durch wiederholte, weltweite Lockdowns standen Rohstoffgewinnung und Produktion in vielen Ländern still. Die Märkte wurden in dieser Zeit nicht mit Waren versorgt. Folge ist, eine gestiegene Nachfrage nach vielen Produkten (Holz, Stahl, Kupfer, Kies, Sand, Gips, Dämmstoffe, Rohrleitungen, Farben, Heizkörper usw.). Aktuell steht eine große Nachfrage einem kleinen Angebot gegenüber. Wann die weltweiten Warenströme wieder in normales Fahrwasser kommen, ist zurzeit nicht absehbar. Viele Rohstoff- und Produktpreise sind für Unternehmer schlicht nicht kalkulierbar. In der Privatwirtschaft ist dies eher ein Problem des Auftraggebers. Bei der Ausführung öffentlicher Aufträge gestaltet sich dies jedoch schwieriger. Im Zeitpunkt der Zuschlagserteilung nach Durchführung eines Vergabeverfahrens stehen alle zu erbringenden Leistungen und die dafür anfallenden Preise fest. Aufgrund der unsicheren Rohstoffpreisentwicklung kann das Risiko aber nicht allein beim Unternehmer liegen. Dieses Szenario würde dazu führen, dass öffentliche Auftraggeber schlicht keine Angebote mehr bekommen. Zur Vermeidung von Nachteilen für Auftragnehmer besteht die Möglichkeit der Vereinbarung einer Stoffpreisgleitklausel. Vereinfacht ausgedrückt können einzelne Rohstoffe oder Güter zum Tagespreis gehandelt werden.

Das Wirtschaftsministerium und das Finanzministerium Mecklenburg-Vorpommern haben am 31. August 2021 eine gemeinsame Verwaltungsvorschrift erlassen. Der Stoffpreisgleitklauselerlass Hochbau – StGEHB M-V – regelt den Umgang mit dem Medium der Stoffpreisgleitklausel für neue Vergabeverfahren, laufende Vergabeverfahren und bestehende Verträge. Der Erlass ist vorerst gültig bis zum 31. Dezember 2023. Den vollständigen Erlass nebst Anlagen und Erläuterungen hat die ABST MV auf ihrer Homepage veröffentlicht. Sobald die Bekanntmachung auf den Internetseiten der Landesregierung M-V erfolgt ist, wird der Erlass auf der Homepage www.abst-mv.de im Bereich Info & Recht in den rechtlichen Grundlagen des Landes Mecklenburg-Vorpommern verlinkt.

Ihr Ansprechpartner:
Lars Wiedemann, wiedemann@abst-mv.de, 0385 61738-117

Ihr persönlicher Kontakt Steffen Müller
Telefon: 0895116-3172
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