Corona-Vergabeerlass des Wirtschaftsministeriums


24.02.2022: Befristet bis zum 30. Juni 2022 hat das Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit eine Verwaltungsvorschrift zur Vergabe öffentlicher Aufträge im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie erlassen.

 

Liefer-, Dienst- und Bauleistungen, die unmittelbar oder mittelbar zur Eindämmung der Corona-Pandemie oder deren Folgen beitragen, können bis zur Höhe des jeweiligen EU-Schwellenwertes auch ohne Durchführung eines Vergabeverfahrens (Direktauftrag) beschafft werden. Dies gilt insb. für medizinische Bedarfsgegenstände und Gegenstände oder Bauleistungen für die medizinische Versorgung. Weiter findet der Erlass Anwendung zur Aufrechterhaltung des Dienstbetriebes notwendigen Beschaffungen in der öffentlichen Verwaltung. Angeführt sind die Beispiele Homeoffice-Arbeitsplatz, Videokonferenztechnik und die Erweiterung von IT-Leitungskapazitäten. Den vollständigen Erlass finden Sie hier

 

 

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