Änderung der Mindest-Stundenentgelt-Verordnung


31.10.2019: Land und Kommunen vergeben Aufträge an Unternehmen nur dann, wenn diese sich durch Erklärung gegenüber dem Auftraggeber verpflichten, ihren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern bei der Ausführung der Leistung ein Mindest-Stundenentgelt zu zahlen. Das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit hat die Höhe des Mindest-Stundenentgeltes jährlich anzupassen. Mit der Ersten Verordnung zur Änderung der Mindest-Stundenentgelt-Verordnung vom 10.09.2019 wurde das vergaberechtliche Mindest-Stundenentgelt für Mecklenburg-Vorpommern mit Wirkung zum 01.10.2019 auf 10,07 € erhöht. Die vollständige Verordnung finden Sie hier.
 

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