Funktionale Cookies sind für den Betrieb unserer Webseite erforderlich und können nicht deaktiviert werden. Darüber hinaus verwenden wir Cookies von Matomo, um die Reichweite unserer Inhalte zu messen. Wir verwenden keine Marketing-Cookies (z.B. für Retargeting). Mit einem Klick auf "Akzeptieren" akzeptieren Sie dieses Reichweiten-Cookies. Sie können die Reichweiten-Cookies auch ablehnen. Weitere Informationen finden Sie in der Datenschutzerklärung.
Anhebung des Vergabemindestlohns im Land Berlin
Das Mindeststundenentgelt für die Ausführung öffentlicher Aufträge im Land Berlin beträgt seit dem 1. Mai 2024 13,69 Euro. Diese Erhöhung hat die Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe Berlin mit der Ersten Verordnung zur Festsetzung des Mindestentgelts nach § 9 Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 des Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetzes (BerlAVG) vom 09. April 2024 (GVBl. S. 114 vom 27.04.2024) festgeschrieben. Die Verordnung zur Festsetzung des Mindestentgelts finden Sie hier.