Aktualisiertes Rundschreiben zur Anwendung der UVgO


07.12.2018: Gemäß Rundschreiben Nr. 03/2018 der Berliner Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe vom 26.10.2018 wird in Berlin die UVgO erst 2019 eingeführt: Dort heißt es auf Seite 2 unter II: „Um die UVgO verbindlich einzuführen, bedarf es eines Anwendungsbefehls auf der Grundlage der Ausführungsvorschriften zu § 55 Landeshaushaltsordnung (LHO). Die Novellierung der LHO befindet sich jedoch weiterhin in der parlamentarischen Abstimmung. Die Unterschwellenvergabeordnung anstelle der Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen – Teil A (VOL/A) kann daher voraussichtlich erst in 2019 eingeführt werden.“ https://www.stadtentwicklung.berlin.de/service/rundschreiben/de/download/rs_mit_anderen/2018/gem_rs_2018_03.pdf

 

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