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WTO-Mitglieder einigen sich auf Übereinkommen zur Vereinfachung des Dienstleistungshandels
16.12.2021: 67 Mitglieder der Welthandelsorganisation (WTO), darunter auch die EU, haben die Verhandlungen über die „Gemeinsame Initiative zur internen Regulierung von Dienstleistungen“ abgeschlossen. Mit dem neuen Übereinkommen zum Bürokratieabbau, das 90 Prozent des weltweiten Dienstleistungshandels erfasst, soll der Dienstleistungshandel künftig erheblich erleichtern werden. Klarere Regeln sollen für mehr Transparenz und weniger Bürokratie sorgen. Die Initiative führt für Dienstleister zur Angleichung von Qualifikationserfordernissen und -verfahren, technischen Normen, Zulassungserfordernissen und -verfahren.
Zur Umsetzung des Übereinkommens werden die beteiligten WTO-Mitglieder bis Ende 2022 beispielsweise Genehmigungsverfahren vereinfachen oder für mehr Transparenz sorgen. Die neuen Verpflichtungen auf Grundlage des neuen Übereinkommens werden in die sogenannten GATS*-Listen der einzelnen Mitglieder aufgenommen. Sie werden auf der Grundlage des sogenannten Meistbegünstigungsgrundsatzes für Dienstleister aus jedem anderen WTO-Mitgliedstaat gelten. Die Pressemitteilung der EU-Kommission zum Abkommen finden Sie hier
*Das GATS ("General Agreement on Trade in Services") ist ein multilaterales Abkommen zur stetigen Liberalisierung des internationalen Dienstleistungshandels. Es erfasst grundsätzlich alle Dienstleistungsbereiche, ausgenommen sind hoheitlich erbrachte Dienstleistungen und Luftverkehrsrechte.