Vergaberecht: EU-Kommission leitet Vertragsverletzungsverfahren ein

27.02.2019: Die Europäische Kommission hat am 24. Januar 2019 an Deutschland und 14 weitere Mitgliedstaaten ein Aufforderungsschreiben hinsichtlich der Vergabe von öffentlichen Aufträgen und Konzessionen verschickt. Gegenstand sind die Vergaberichtlinien (RL 2014/24/EU, RL 2014/25/EU und RL 2014/23/EU), die bis zum 18. April 2016 von den jeweiligen Mitgliedsstaaten in nationales Recht umzusetzen waren. Mittels des Aufforderungsschreibens wird ein Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet. Die Mitgliedstaaten haben jetzt zwei Monate Zeit, um zu den Schreiben der Kommission Stellung zu nehmen. Andernfalls kann die Kommission beschließen, eine mit Gründen versehene Stellungnahme zu übermitteln.

 

Gegenstand der Beanstandung des an Deutschland gerichteten Aufforderungsschreibens ist die Regelung in § 3 Abs. 7 Satz 2 VgV. Danach wird bei Planungsleistungen nur der Wert für Lose gleichartiger Leistungen addiert. Die Regelung verstößt nach Ansicht der EU-Kommission gegen Art. 5 Abs. 8 RL 2014/24/EU, die vorsieht, dass grundsätzlich der geschätzte Gesamtwert aller Lose zu addieren ist. Dabei sei eine Regelung für Planungsleistungen, wie sie im deutschen Recht besteht, nicht in der Richtlinie vorgesehen.

Ein weiteres Vertragsverletzungsverfahren gegen 27 Mitgliedsstaaten betrifft Verstöße der jeweiligen nationalen Vorschriften gegen die Richtlinie über die Anerkennung von Berufsqualifikationen und den entsprechenden Zugang zu Tätigkeiten. Obwohl der Dienstleistungssektor zwei Drittel der Wirtschaft in der EU ausmache, stünden dem Sektor laut Kommission immer noch Hindernisse bei der Ausschöpfung seines Potenzials entgegen. Die Kommission verweist dazu auch auf ihre im November 2017 veröffentlichte Mitteilung über den Binnenmarkt (EB 19/18).
 

Zur Übersicht der Vertragsverletzungsverfahren im Januar 2019 gelangen Sie unter:

http://europa.eu/rapid/press-release_MEMO-19-462_de.htm

Grundlegende Informationen zum Vertragsverletzungsverfahren, wie beispielsweise zum Ablauf des Verfahrens, finden Sie unter:

http://europa.eu/rapid/press-release_MEMO-12-12_de.htm

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