Verbesserter Zugang zum öffentlichen Beschaffungsmarkt in Neuseeland

 

Die EU und Neuseeland haben am 09.07.2023 ein Freihandelsabkommen unterzeichnet, mit dem sich beide Seiten auf ehrgeizige Verpflichtungen im Bereich Handel und nachhaltige Entwicklung geeinigt haben. Das Abkommen wird Unternehmen in der EU ab dem ersten Jahr der Anwendung einen Zollabbau in Höhe von jährlich etwa 140 Millionen Euro bringen. Dadurch dürfte der bilaterale Handel innerhalb eines Jahrzehnts um bis zu 30 Prozent wachsen, und die EU-Exporte könnten jährlich um bis zu 4,5 Milliarden Euro steigen. Die EU-Investitionen in Neuseeland könnten um bis zu 80 Prozent ansteigen. In dem Abkommen sind ferner beispiellose Nachhaltigkeitsverpflichtungen enthalten wie die Einhaltung des Übereinkommens von Paris und der grundlegenden Arbeitnehmerrechte.

 

Das Freihandelsabkommen zwischen der EU und Neuseeland bietet Unternehmen neue Möglichkeiten durch:

  • Abschaffung aller Zölle auf EU-Exporte nach Neuseeland;
  • Öffnung des neuseeländischen Dienstleistungsmarktes in Schlüsselsektoren wie Finanzdienstleistungen, Telekommunikation, Seetransport und Lieferdienste;
  • Gewährleistung einer diskriminierungsfreien Behandlung von EU-Investoren in Neuseeland und umgekehrt;
  • Verbesserung des Zugangs für EU-Unternehmen zu neuseeländischen öffentlichen Beschaffungsverträgen für Waren, Dienstleistungen, Bauleistungen und Baukonzessionen;
  • Erleichterung des Datenflusses, vorhersehbare und transparente Regeln für den digitalen Handel und sichere Online-Umgebung für Verbraucher;
  • Verhinderung ungerechtfertigter Datenlokalisierungsanforderungen und Aufrechterhaltung hoher Standards für den Schutz personenbezogener Daten;
  • Unterstützung kleiner Unternehmen bei der Steigerung ihres Exports durch ein spezielles Kapitel über kleine und mittlere Unternehmen;
  • erhebliche Reduzierung der Compliance-Anforderungen und -Verfahren, um einen schnelleren Warenfluss zu ermöglichen;
  • bedeutende Verpflichtungen Neuseelands zum Schutz und zur Durchsetzung von Rechten des geistigen Eigentums im Einklang mit EU-Standards.

 

Das Abkommen wird nun dem Europäischen Parlament zur Zustimmung vorgelegt. Nach Abschluss des Ratifizierungsprozesses sowohl in der EU als auch in Neuseeland tritt das Abkommen in Kraft.

 

Quelle: EU-Kommission

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