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Verabschiedung der geänderten Richtlinie zu sauberen Straßenfahrzeugen
29.05.2019: Das Europäische Parlament hat am 18.04.2019 den geänderten Kommissionsvorschlag zu sauberen Straßenfahrzeugen („clean vehicles directive”) angenommen. Die geänderte Richtlinie sieht auf die Jahre 2025 und 2030 bezogene Ziele hinsichtlich der Beschaffung emissionsfreier und emissionsarmer leichter Nutzfahrzeuge, LKW und Busse vor. Der öffentliche Sektor soll so mittels seiner Beschaffungen einen Beitrag zur Steigerung des Marktanteils „sauberer” Fahrzeuge leisten. Der Anwendungsbereich der Richtlinie erfasst Verträge über den Kauf, das Leasing, die Anmietung oder den Mietkauf von Straßenfahrzeugen und ein breiteres Spektrum von Dienstleistungen, einschließlich öffentlicher Straßenverkehrsdienste, Sonderpersonenverkehrsdienste, die Müllabfuhr/Abfallentsorgung und Post- und Paketzustelldienste.
Ab Inkrafttreten der geänderten Richtlinie gelten für Deutschland folgende verbindliche Beschaffungsquoten: Pkw und leichte Nutzfahrzeuge bis zum 31.12.2030 38,5 %; Lkw bis zum 31.12.2025 10 % und bis 31.12.2030 15 %, Busse bis zum 31.12.2025 45 % und bis zum 31.12.2030 65 %. Zur Umsetzung der geänderten Richtlinie in nationales Recht verbleiben den Mitgliedstaaten 24 Monate nach dem Inkrafttreten der Richtlinie. Zur Richtlinie gelangen Sie hier: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/HTML/?uri=CELEX:52017PC0653&from=EN