Übermittlung von EU-Bekanntmachungen an TED – seit 25.10. nur noch über Übermittlungsservice vom Bund und im Format eForms-DE möglich


Seit 25. Oktober 2023 akzeptiert die EU als Empfängerin für EU-Bekanntmachungen auf TED nur noch Formate in eForms. Auf der Grundlage von eForms werden die bisherigen EU-Standardformulare abgelöst. Während die bisherigen Formulare strukturell auf Papierformularen basieren, gibt die für eForms relevante neue Durchführungsverordnung ((EU) 2019/1780) hierzu erstmalig Datenfelder vor, deren Nutzung für die EU-Mitgliedsstaaten einheitlich verpflichtend ist.

 

Die Festlegung des technischen Formats für eForms-konforme Bekanntmachungen erfolgt über den von der Koordinierungsstelle für IT-Standards (KoSIT) betreuten Standard eForms-DE. Auf einer ebenfalls neu eingerichteten Plattform „Datenservice Öffentlicher Einkauf“ werden Bekanntmachungsdaten aus öffentlichen Ausschreibungen zentral zusammengeführt und fortlaufend aktualisiert.

 

Ein damit verbundener Vermittlungsdienst zum Datenservice Öffentlicher Einkauf empfängt ab ebenfalls ab 25.10. alle auf TED zu veröffentlichenden Bekanntmachungen und übermittelt diese. Dieser Vermittlungsdienst nimmt Auftrags- und Vergabebekanntmachungen von Vergabeplattformen im Format eForms-DE entgegen. Oberschwellige Bekanntmachungen werden validiert und an den eSender-Hub weitergeleitet. Unterschwellige Vergaben werden nach Validierung direkt an den Bekanntmachungsservice im Ausgangsformat eForms-DE übermittelt. Der Vermittlungsdienst ist, ebenso wie der eSender-Hub, Teil des EfA-Umsetzungsprojekts „Vergabe“ der Freien Hansestadt Bremen.

 

Dieser neue Weg zur Veröffentlichung einer Bekanntmachung findet seit 25.10. auf alle Vergaben Anwendung, deren Auftragswert die EU-Schwellenwerte erreicht oder übersteigt (= EU-Vergaberecht). Alle Fachverfahrenshersteller (e-Vergabeplattformen) in Deutschland haben sich dieser Umstellung angenommen und die Vorgaben entsprechend umgesetzt. Dadurch ändert sich für die Nutzer der e-Vergabeplattformen nicht viel. Die Bekanntmachungsmuster sehen aufgrund ihrer neuen Datenstruktur verändert aus. Zudem gibt es bisher nicht vorhandene Datenfelder, die zum Teil verpflichtend auszufüllen sind.

Erlass zur Einführung neuer elektronischer Standardformulare (eForms) vom 24.10.2023

Ihr persönlicher Kontakt Steffen Müller
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