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Slowenien weitet Rechtsschutz im Vergabeverfahren aus
26.02.2020: Slowenien hatte bisher keinen vollständigen Rechtsschutz im öffentlichen Beschaffungswesen. Die Entscheidungen der Staatlichen Kommission für die Überprüfung öffentlicher Auftragsvergabeverfahren (Državna revizijska komisija) waren abschließend. Diese Kommission ist kein Gericht, sondern eine unabhängige staatliche Behörde. Allerdings sah der EuGH darin keinen Verstoß gegen die Vergaberichtlinien (Rechtssache C-296/15). Aufgrund politischen Drucks wurde das Gesetz über den Rechtsschutz bei Vergabeverfahren erlassen. Es ist am 19. Dezember 2019 in Kraft getreten. Gegen die Entscheidungen der Staatlichen Kommission kann jetzt innerhalb von 30 Tagen (Art. 39 a) nach Zustellung eine Feststellungsklage vor dem Verwaltungsgericht in Ljubljana erhoben werden. Das Verwaltungsgericht muss innerhalb von 90 Tagen nach Eingang der Klage entscheiden (Art. 39 a Absatz 6).
Quelle: GTAI, 24.01.2020