Schlussfolgerungen des Rates der EU zum öffentlichen Auftragswesen


Am 26.11.2020 hat der Rat der EU die unter der deutschen Ratspräsidentschaft erarbeiteten „Schlussfolgerungen des Rates zum öffentlichen Auftragswesen“ einstimmig beschlossen. Danach seien angesichts der Herausforderungen der Corona-Krise umfangreiche öffentliche Investitionen notwendig, um die Krise zu bewältigen und die europäische Wirtschaft nachhaltig zu stärken und widerstandsfähiger zu machen. Die Rahmenbedingungen für öffentliche Aufträge auf EU-Ebene müssen gezielt optimiert werden, um die Verfahren des öffentlichen Einkaufs effizienter zu gestalten. Verwiesen wird auf die in der Corona-Krise aufgetreten Schwierigkeiten der Beschaffung von notwendigen Waren und Dienstleistungen zur Bekämpfung der Krise.

Der Rat spricht sich dafür aus, die Möglichkeiten einer Erhöhung der EU-Schwellenwerte prüfen. Die Kommission soll die wirtschaftlichen Auswirkungen der Schwellenwerte der EU-Richtlinien für öffentliche Aufträge auf den Binnenmarkt überprüfen. Auch etwaige weitere Ausnahmen vom EU-Vergaberecht bei der Beschaffung bestimmter „strategischer“ Güter und Dienstleistungen in Not- und Krisensituationen sollen geprüft werden. Weitere Hinweise und Anregungen des Rates betreffen die Förderung der innovativen, nachhaltigen und klimafreundlichen Beschaffung. Begrüßt wird die Initiative der Kommission im Rahmen des Aktionsplans zur Kreislaufwirtschaft, der es öffentlichen Einkäufern ermöglich soll, klimafreundliche und ressourceneffiziente Produkte und Dienstleistungen zu beschaffen. Öffentliche Einkäufer sollten ihre Kaufkraft „strategisch“ einsetzen, um ein besseres Preis-Leistungs-Verhältnis zu erzielen. Sie sollten den Übergang zu einer umweltfreundlicheren, innovativeren und „zirkulären“ Wirtschaft unterstützen.

Öffentliche Beschaffungen sollten auch soziale Erwägungen und den Schutz der Menschenrechte in globalen Versorgungsketten berücksichtigen. Dazu wird die Kommission aufgefordert, Leitlinien mit Beispielen bereitzustellen, wie solche Ziele in ein Beschaffungsverfahren zu integrieren sind. Ausdrücklich begrüßt werden die Arbeiten am „International Procurement Instrument“ (IPI“) mittels dem ein besserer Zugang zum öffentlichen Beschaffungswesen in Drittländern gefördert wird. Den Text der Schlussfolgerungen finden Sie hier.
 

Ihr persönlicher Kontakt Steffen Müller
Telefon: 0895116-3172
E-mail schreiben