Schlussfolgerungen des EU-Rates zum Sonderbericht des ERH über das öffentliche Auftragswesen

 
Der Europäische Rechnungshof (ERH) hatte in seinem im Dezember 2023 veröffentlichten Sonderbericht über das öffentliche Auftragswesen in der EU (wir hatten dazu berichtet) festgestellt, dass die Vergaberechtsreform 2014 ohne nachweisbare Wirkung geblieben ist. Der Wettbewerb bei der Vergabe öffentlicher Aufträge im EU-Binnenmarkt sei in den letzten zehn Jahren zurückgegangen. Daneben formulierte der ERH Empfehlungen an die Kommission zur Bewältigung der Situation.
Zu diesem Sonderbericht hat der EU-Rat am 25. Mai 2024 Schlussfolgerungen mit dem Titel „Verbesserung eines fairen und nachhaltigen Wettbewerbs bei der Vergabe öffentlicher Aufträge der EU für Bauleistungen, Waren und Dienstleistungen“ angenommen. Er begrüßt die im Bericht enthaltenen Empfehlungen und fordert die Straffung und Verbesserung der Vorschriften für die Vergabe öffentlicher Aufträge sowie die Einleitung einer eingehenden Analyse des bestehenden Rechtsrahmens. Betont wird auch die Bedeutung der Verfügbarkeit hochwertiger Daten und fortschrittlicher Instrumente für die Bereitstellung von Informationen über das öffentliche Auftragswesen. Der Rat empfiehlt daneben die Interessenträger zu konsultieren, bewährte Verfahren zu fördern, Professionalisierung zu gewährleisten und für die nächste Amtszeit der Kommission, einen EU-weiten strategischen Aktionsplan für das öffentliche Auftragswesen einzuführen.

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