No Deal Brexit: Ausschluss von einem Monat von der WTO-Beschaffungskommission ‎

 

27.03.2019: Großbritannien droht für einen Zeitraum von einem Monat vorübergehend von den Bestimmungen des WTO-Übereinkommens über das öffentliche Beschaffungswesen ausgeschlossen zu werden, wenn es die Europäische Union Ende März ohne einen Deal verlässt. Das geht aus einer von der britischen Regierung am 18.02.2019 veröffentlichten Mitteilung über den Beitritt Großbritanniens zum GPA hervor. Darin äußerte sich die Regierung zuversichtlich, dass der Beitritt Großbritanniens zum plurilateralen Pakt von den WTO-Mitgliedern auf einem Treffen am 27.02.2019 in Genf ordnungsgemäß bestätigt würde.

Die GPA-Regeln erfordern jedoch eine 30-tägige „Wartezeit“, wenn ein neues Land dem Abkommen beitritt. Großbritannien darf seine WTO-Beitrittsurkunde nicht vor dem 30. März, dem Tag nach seinem Austritt aus der EU, bei der WTO einreichen. Dies bedeutet, dass das Großbritannien für einen Zeitraum von 29 Tagen zwischen dem Austritt aus der EU und der Anerkennung seiner eigenen autonomen GPA-Mitgliedschaft nicht unter die Bestimmungen des Pakts fällt. In dieser Zeit haben die britischen Unternehmen nach internationalem Recht keinen garantierten Zugang zu staatlichen Beschaffungen und dazugehörigen Abhilfemaßnahmen, wie im GPA vorgesehen.

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