Neues EU-Ecolabel für elektronische Displays


Die EU-Kommission hat im November 2020 einen Beschluss zum EU-Umweltzeichen für elektronische Displays veröffentlich, mit dem die Umweltkriterien für die Vergabe des EU-Umweltzeichens für elektronische Displays festgesetzt wurden. Die Produktgruppe „elektronische Displays“ umfasst Fernsehgeräte, Monitore und digitale Signage-Displays und ersetzt die bisherige Produktgruppe Fernsehgeräte. Die Kriterien für die Vergabe des EU-Umweltzeichens und die damit verbundenen Beurteilungs- und Prüfanforderungen gelten bis zum 31. Dezember 2028. Die neuen Kriterien gehen über die bisherigen Anforderungen hinaus. Das betrifft insbesondere Stoffbeschränkungen, die Verwendung von besonders besorgniserregenden Stoffen in Endprodukten und soziale Aspekte. Die Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen sowie der Übereinkommen zu Arbeits- und Gesundheitsschutz, Arbeitszeiten und Vergütung muss durch Dritte verifiziert werden. Der Audit-Prozess muss eine Konsultation mit externen, branchenfremden Stakeholdern aus der lokalen Umgebung der Betriebsstätte beinhalten und der Audit-Bericht muss die Ergebnisse detailliert aufführen Den Beschluss finden Sie hier.

Das EU-Ecolabel ist das in allen Mitgliedstaaten der Europäischen Union, einschließlich Norwegen, Liechtenstein, Island anerkannte EU-Umweltzeichen, es wurde 1992 eingeführt.
 

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