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Neue Handelsstrategie der EU vorgestellt
Die Europäische Kommission hat am 18.02.2021 in einer Mittteilung ihre Handelsstrategie für die kommenden Jahre vorgestellt. Bereits der Titel der Mitteilung „Überprüfung der Handelspolitik ‒ Eine offene, nachhaltige und entschlossene Handelspolitik“ macht deutlich, welche Leitlinien die EU bei ihrer Handelspolitik zukünftig verfolgt. Diese hat auch Auswirkungen auf den Bereich der internationalen öffentlichen Beschaffungsmärkte. Mittels der Strategie soll eine offene strategische Autonomie erreicht und der ökologische und digitale Wandel zur wirtschaftlichen Erholung gefördert werden. In den Mittelpunkt rücken sollen der Multilateralismus und die Reformbemühungen, die für faire und nachhaltige globale Handelsregeln sorgen.
Im Mittelpunkt der neuen Handelsstrategie steht die Nachhaltigkeit, der grundlegende Wandel der Wirtschaft hin zur Klimaneutralität. Hierfür sind eine Reihe von Schlüsselmaßnahmen vorgesehen die auf die Einführung strengerer globaler Handelsregeln abzielen. Eine umfassende Reform der Welthandelsorganisation (WTO) hat für die Kommission dabei oberste Priorität. Angestrebt werden hier insbesondere globale Verpflichtungen in den Bereichen Handel und Klimaschutz, neue Regeln für den digitalen Handel, strengere Regeln zur Bekämpfung von Wettbewerbsverzerrungen und die Wiederherstellung eines verbindlichen Streitbeilegungssystems. Bei der Verteidigung ihrer Interessen und Werte wird die EU soweit erforderlich mehr als bisher Durchsetzungsfähigkeit beweisen. Diese Aussagen betreffen ganz überwiegend die Umsetzung und Durchsetzung der Handelsabkommen, die Bekämpfung unlauteren Handel und Probleme auf dem Gebiet der Nachhaltigkeit. In diesem Zusammenhang soll ein neues handelspolitisches Instrument zum Schutz vor möglichen Zwangsmaßnahmen von Drittstaaten geschaffen werden.
Bedeutsame Aspekte der Strategie für das öffentliche Auftragswesen sind die intensive Überwachung der ordnungsgemäßen Umsetzung der Handelsabkommen unter verstärkter Zusammenarbeit mit den Mitgliedsstaaten und dem europäischen Parlament. Die weitere Unterstützung aller interessierten Kreise zur bestmöglichen Nutzung der Chancen aus den EU-Abkommen, auch durch den Ausbau des EU-Portals „Access2Markets“. Bessere Vernetzung weiterer Informationsquellen wie; EEN, EU-Japan-Zentrum, EU-KMU-Zentrum China, Netzwerk der European Business Organization und den europäischen Handelsförderorganisationen. Sowie neue Online-Tools zur Unterstützung von Unternehmen, insbesondere zur Ermittlung eines bestehenden Anspruchs auf einen rechtlich gesicherten Zugang zu Ausschreibungen in Drittstaaten. Die Mitteilung der Kommission finden Sie hier.