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Länderbericht Deutschland 2019 der EU-Kommission
29.04.2019: Die Europäische Kommission hat am 27.2.2019 die Länderberichte für die einzelnen Mitgliedstaaten veröffentlicht. Die Berichte befassen sich mit der wirtschaftliche und soziale Lage in den Mitgliedstaaten. Teile des Berichts analysieren auch die Fortschritte bei der Umsetzung der länderspezifischen Empfehlungen und eine Bewertung möglicher makroökonomischer Ungleichgewichte.
Der Länderbericht befasst sich auch mit dem öffentlichen Auftragswesen in Deutschland. Die Kommission führt aus, das öffentliche Auftragswesen sei durch ein „dezentralisiertes öffentliches Vergabewesen, ein komplexes Rechtssystem und einen Mangel an Daten und Transparenz“ gekennzeichnet. Mit lediglich 1,2 % des BIP verzeichnet Deutschland in der EU seit Jahren die niedrigsten Werte für EU-weit ausgeschriebene Aufträge. Der EU-Durchschnitt liege bei 4,25 % des BIP. Mit mehr Transparenz ließe sich die Qualität der Dienstleistungen verbessern, die Effizienz weiter steigern und das Vertrauen in öffentliche Investitionen stärken. Die Vergabe öffentlicher Aufträge beschränke sich häufig noch auf etablierte oder wenig innovative Lösungen, sodass das Potenzial zur Entwicklung innovativer Produkte und Dienstleistungen ungenutzt bleibe.
Zur elektronischen Auftragsvergabe merkt die Kommission an, dass diese nunmehr seit dem 18.10.2018 für öffentliche Aufträge oberhalb der EU-Schwelle verbindlich vorgeschrieben ist. Das könne dazu beitragen, den Datenmangel zukünftig zu beheben. Derzeitig würden Daten zum öffentlichen Auftragswesen nicht zentral erfasst. Die Kommission geht hier aber von einer Verbesserung aus, sobald die Vergabestatistikverordnung vollständig umgesetzt sei. Eine bessere Nutzung der elektronischen Auftragsvergabe könnte auch die Datenverfügbarkeit im öffentlichen Auftragswesen verbessern.
Als eine Herausforderung für öffentliche Auftraggeber wie Wirtschaftsteilnehmer sieht die Kommission das komplexe Rechtssystem mit unterschiedlichen Vorschriften auf Bundes- und Länderebene.
Die Länderberichte werden jetzt vom Rat der EU besprochen und sind Grundlage für die Erstellung der zukünftigen nationalen Programme durch die Mitgliedsstaaten und „Länderspezifischen Empfehlungen“ der Kommission. Den Länderbericht für Deutschland finden Sie unter: https://ec.europa.eu/info/sites/info/files/file_import/2019-european-semester-country-report-germany_de.pdf