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Handels- und Kooperationsabkommen EU-Vereinigtes Königreich – Regelungen zum öffentlichen Beschaffungswesen
Am 01.01.2021 ist das zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich ausgehandelte Handels- und Kooperationsabkommen vorläufig in Kraft getreten. Das Abkommen regelt auch, wie zukünftig bei öffentlichen Beschaffungen zu verfahren ist. Die Germany Trade and Invest - Gesellschaft für Außenwirtschaft und Standortmarketing mbH hat einen Bericht veröffentlicht, der einen Überblick zu den Regelungen des Abkommens gibt, insbesondere zum Anwendungsbereich, den materiellen Regeln und dem erweiterten Diskriminierungsverbot. Den Bericht finden Sie hier.