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Geänderte EU-Richtlinie 2009/33/EG über die Förderung sauberer Fahrzeuge
27.11.2019: Am 01.08.2019 ist die geänderte EU-Richtlinie 2009/33/EG über die Förderung sauberer Fahrzeuge in Kraft getreten. Sie sieht vor, dass öffentliche Auftraggeber bei der Beschaffung von leichten Nutzfahrzeugen, LKW und Bussen die Energie- und Umweltauswirkungen, einschließlich des Energieverbrauchs, der CO2-Emissionen und bestimmter Schadstoffemissionen während der gesamten Lebensdauer berücksichtigen müssen. Daneben trifft die Richtlinie verbindliche Festlegungen für Kauf, Leasing, Miete und Mietkauf und legt länderspezifische Beschaffungsquoten festlegt. Die Richtlinie ist innerhalb von zwei Jahren in nationales Recht umzusetzen. Die Änderungsrichtlinie in der deutschen Fassung finden Sie hier.