Funktionale Cookies sind für den Betrieb unserer Webseite erforderlich und können nicht deaktiviert werden. Darüber hinaus verwenden wir Cookies von Matomo, um die Reichweite unserer Inhalte zu messen. Wir verwenden keine Marketing-Cookies (z.B. für Retargeting). Mit einem Klick auf "Akzeptieren" akzeptieren Sie dieses Reichweiten-Cookies. Sie können die Reichweiten-Cookies auch ablehnen. Weitere Informationen finden Sie in der Datenschutzerklärung.
EU-Leitfaden zur Bekämpfung von Zwangsarbeit veröffentlicht
Die Europäische Kommission und der Europäische Auswärtige Dienst haben einen Leitfaden veröffentlicht, der Unternehmen in der EU dabei helfen soll, das Risiko von Zwangsarbeit in ihren Betrieben und Lieferketten im Einklang mit internationalen Standards anzugehen. Der Leitfaden unterstützt die Unternehmen dabei, Zwangsarbeit aus ihren Wertschöpfungsketten zu verbannen. Die Kommission hat sich verpflichtet, diesen Missstand im Rahmen ihrer breit angelegten Arbeit zur Verteidigung der Menschenrechte zu beseitigen. Den Unternehmen komme dabei eine Schlüsselrolle zu, sie könnten den Unterschied ausmachen, indem sie verantwortungsvoll handeln.
Der Leitfaden erläutert die praktischen Aspekte der Sorgfaltspflicht und gibt einen Überblick über die Instrumente der EU und auf internationaler Ebene für verantwortungsvolles unternehmerisches Handeln, die für die Bekämpfung von Zwangsarbeit relevant sind. Die Förderung von verantwortungsvollen und nachhaltigen Wertschöpfungsketten ist eine der Säulen der jüngsten EU-Handelsstrategie. Der Leitfaden trägt zur Umsetzung der Strategie bei, indem er Unternehmen in der EU dabei hilft, bereits jetzt die entsprechenden Maßnahmen zu ergreifen und so die Zeit bis zur Einführung einer Gesetzgebung zur nachhaltigen Unternehmensführung zu überbrücken. Diese kommende Gesetzgebung soll eine verpflichtende Sorgfaltspflicht einführen, nach der EU-Unternehmen, Nachhaltigkeitsauswirkungen in ihren Betrieben und Lieferketten zu identifizieren, zu verhindern, abzumildern und darüber Rechenschaft abzulegen haben. Weitere Informationen zum Leitfaden finden Sie hier.
Quelle: EU-Kommission