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EU-Kommission veröffentlicht Leitlinien zur Beschaffung in Corona-Zeiten
27.04.2020: Die EU-Kommission hat am 01.04.2020 eine Mitteilung zu den "Leitlinien der Europäischen Kommission zur Nutzung des Rahmens für die Vergabe öffentlicher Aufträge in der durch die COVID-19-Krise verursachten Notsituation" veröffentlicht. Darin geht es insbesondere um die Frage der Zulässigkeit von beschleunigten Verfahren sowie einer erleichterten Verfahrenswahl aufgrund von Dringlichkeit. Tenor der Leitlinie: Auch in Krisenzeiten sind beschleunigtes Verfahren und das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb aufgrund von (äußerster) Dringlichkeit letztes Mittel und bedürfen einer besonderen Begründung. Dies sei von Fall zu Fall zu prüfen. Außerdem sollen die Maßnahmen lediglich zur Überbrückung dienen, bis langfristigere Lösungen verfügbar sind. Die Mitteilung der KOM finden Sie hier.