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EU Kommission leitet Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland ein
22.08.2019: Die Europäische Kommission hat 25. Juli 2019 mehrere Vertragsverletzungs-verfahren gegen Deutschland eingeleitet, u. a. fordert die Kommission die Aufhebung des Verbots öffentlicher Vergabeverfahren für medizinische Hilfsmittel. Nach § 127 SGB V sind die gesetzlichen Krankenkassen verpflichtet, ihre Verträge über medizinische Hilfsmittel mit interessierten Anbietern auszuhandeln und verbietet ihnen, spezielle und flexible Verfahren anzuwenden, die in den Vergaberichtlinien festgelegt sind. Die Kommission vertritt die Auffassung, dass das Verbot den gesetzlichen Krankenkassen gegenüber, diese Verfahren für medizinische Hilfsmittel zu nutzen, der EU-Richtlinie über die Vergabe öffentlicher Aufträge (Richtlinie 2014/24/EU) zuwiderläuft.
Eingeleitet wurde das Vertragsverletzungsverfahren durch die Übersendung eines Aufforderungsschreibens bezüglich der Umsetzung der EU-Vorschriften für das öffentliche Auftragswesen. Deutschland hat zwei Monate Zeit, um auf die von der EU-Kommission vorgebrachten Beanstandungen zu reagieren. Weitere Informationen zu Vertragsverletzungs-verfahren finden Sie unter: https://ec.europa.eu/germany/news/20190725-vertragsverletzungsverfahren_de