Funktionale Cookies sind für den Betrieb unserer Webseite erforderlich und können nicht deaktiviert werden. Darüber hinaus verwenden wir Cookies von Matomo, um die Reichweite unserer Inhalte zu messen. Wir verwenden keine Marketing-Cookies (z.B. für Retargeting). Mit einem Klick auf "Akzeptieren" akzeptieren Sie dieses Reichweiten-Cookies. Sie können die Reichweiten-Cookies auch ablehnen. Weitere Informationen finden Sie in der Datenschutzerklärung.
EU-Kommission leitet Vertragsverletzungsverfahren betreffend die Vergabe öffentlicher Aufträge ein
Die Kommission hat am 15. Juli 2021 beschlossen, der Bundesrepublik Deutschland eine mit Gründen versehene Stellungnahmen zu übermitteln, um die ordnungsgemäße Umsetzung der Richtlinien über die Vergabe öffentlicher Aufträge und über Konzessionen sicherzustellen. Nach Ansicht der Kommission sind mehrere Bestimmungen des deutschen Vergaberechts nicht mit den Richtlinien vereinbar. Gemäß den EU-Richtlinien über das öffentliche Beschaffungswesen sind öffentliche Aufträge oberhalb eines bestimmten Schwellenwertes unter Beachtung der Grundsätze der Transparenz, der Gleichbehandlung und der Nichtdiskriminierung öffentlich auszuschreiben. Bei der Berechnung von Architektenleistungen, der Ausnahme von Rettungsdiensten von den Vergabevorschriften und der fehlende Begriffsbestimmung von „Postdiensten“ sieht die Kommission Handlungsbedarf. Deutschland muss jetzt innerhalb von zwei Monate auf die Stellungnahme reagieren und die notwendigen Maßnahmen ergreifen. Sollte das nicht erfolgen, kann die Kommission beim EuGH Klage gegen Deutschland einreichen.
Quelle: EU-Kommission