EU-Kommission leitet Prüfung nach Verordnung über Subventionen aus Drittstaaten ein

 
Die EU-Kommission hat am 16.02.2024 erstmalig eine eingehende Prüfung einer potenziell binnenmarktverzerrenden drittstaatlichen Subvention eingeleitet. Grundlage der Prüfung ist die Verordnung über Subventionen aus Drittstaaten (Foreign Subsidies Regulation – FSR).
 
Diese Prüfung betrifft ein öffentliches Vergabeverfahren des bulgarischen Ministeriums für Transport und Kommunikation zur Beschaffung von elektronischen Wendezügen, deren Wartung und Schulung von Personal. 
 
Das Unternehmen CRRC Qingdao Sifang Locomotive Co., Ltd, eine Tochtergesellschaft des chinesischen staatlichen Zugherstellers CRRC Corporation hatte in dem Verfahren ein Angebot abgegeben und eine FSR-Meldung bei der Kommission eingereicht. Seit dem 12.10.2023 besteht in der EU eine Meldeverpflichtung von Unternehmen nach der FSR bei öffentlichen Ausschreibungen, wenn der geschätzte Auftragswert 250 Mio. Euro übersteigt und dem Unternehmen in den drei Jahren vor der Meldung mindestens 4 Mio. Euro an finanziellen Zuwendungen von mindestens einem Drittstaat gewährt wurden. Die Meldung hat mit der Einreichung eines Angebots oder eines Antrags auf Teilnahme am Vergabeverfahren zu erfolgen. Dabei ist Auskunft über drittstaatliche finanzielle Zuwendungen der letzten drei Jahre zu geben. Erfolgt die Meldung nicht oder ist sie unvollständig, ist ein Ausschluss vom Vergabeverfahren möglich.
 
Nach der von der EU-Kommission durchgeführten Vorprüfung der von CRRC Qingdao Sifang Locomotive Co., Ltd übermittelten Meldung liegen hinreichende Anhaltspunkte dafür vor, dass dem Unternehmen eine drittstaatliche Subvention mit wettbewerbsverzerrenden Auswirkungen gewährt wurde. Bei der weiteren Prüfung ist zu klären, ob es sich bei der drittstaatlichen finanziellen Zuwendung um eine Subvention handelte, die dem Unternehmen direkt oder indirekt einen Vorteil verschafft, und es dadurch in die Lage versetzt, ein ungerechtfertigt günstiges Angebot einzureichen. Abhängig vom Ergebnis der Prüfung kann die Kommission dann beschließen keine Einwände zu erheben, dem Unternehmen Verpflichtungen aufzuerlegen, wenn diese die Verzerrung wirksam beseitigen oder die Vergabe des Auftrags untersagen.

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