Funktionale Cookies sind für den Betrieb unserer Webseite erforderlich und können nicht deaktiviert werden. Darüber hinaus verwenden wir Cookies von Matomo, um die Reichweite unserer Inhalte zu messen. Wir verwenden keine Marketing-Cookies (z.B. für Retargeting). Mit einem Klick auf "Akzeptieren" akzeptieren Sie dieses Reichweiten-Cookies. Sie können die Reichweiten-Cookies auch ablehnen. Weitere Informationen finden Sie in der Datenschutzerklärung.
EU-Kommission genehmigt Förderung der Beschaffung von Bussen mit alternativen Antrieben in Deutschland
Die deutsche Regelung in Höhe von 1,75 Mrd. Euro, mittels der die Förderung der Anschaffung von Bussen, die mit alternativen Kraftstoffen betrieben werden, sowie der dazugehörigen Infrastruktur für den öffentlichen Personenverkehr erfolgt, ist mit den EU-Beihilfevorschriften vereinbar. Das hat die EU-Kommission nach Prüfung der EU-Beihilfevorschriften festgestellt. Die Beihilfe ist verhältnismäßig und auf das erforderliche Mindestmaß beschränkt. Die Höhe der Beihilfe wird im Rahmen eines Ausschreibungsverfahrens festgelegt und es sind entsprechende Schutzmaßnahmen vorgesehen (Preisobergrenzen für die Anschaffung der Busse und eine maximale Beihilfe pro Begünstigtem und Projekt). Die Regelung steht auch im Einklang mit den Klima- und Umweltzielen der EU und den Zielen des europäischen Green Deal. Sie fördert die Einführung von emissionsfreien und emissionsarmen Bussen für den Personenverkehr und leistet damit einen Beitrag zur Verringerung der CO2- und Schadstoffemissionen. Damit überwiegen die positiven Auswirkungen der Regelung auf die Umwelt- und Klimaziele der EU etwaige durch die Förderung verursachte Wettbewerbs- und Handelsverzerrungen. Weitere Hintergrundinformationen finden Sie unter dem folgenden Link: https://ec.europa.eu/germany/news/20210907-beschaffung-busse-alternative-Antriebe_de