ERH veröffentlicht Sonderbericht über das öffentliche Auftragswesen in der EU

 

Der Europäische Rechnungshof (ERH) hat am 04.12.2023 einen Sonderbericht über das öffentliche Auftragswesen in der EU veröffentlicht.

Im vorliegenden Bericht unterstreicht der Rechnungshof die Schlüsselrolle des öffentlichen Auftragswesens im EU-Binnenmarkt sowohl aus wirtschaftlicher als auch aus integrationspolitischer Sicht sowie die Bedeutung der Förderung wettbewerbsfähiger und effizienter Märkte für öffentliche Aufträge in der EU. Er erkennt zwar an, dass die Kommission und die Mitgliedstaaten Maßnahmen zur Steigerung des Wettbewerbs im öffentlichen Auftragswesen ergriffen haben, betont jedoch, dass sie die durch die Richtlinien von 2014 gebotenen Instrumente nicht in vollem Umfang genutzt haben, um die Ziele der Richtlinien zu erreichen und den Wettbewerb zu fördern. Bei einer detaillierten Analyse der Leistung von Indikatoren wie dem Anteil der Einzelausschreibungen, der Zahl der Direktvergaben in mehreren Mitgliedstaaten und der Zahl der grenzüberschreitenden Beschaffungen kommt der Rechnungshof zu dem Schluss, dass der Wettbewerb auf den öffentlichen Beschaffungsmärkten in der EU im Zeitraum 2011-2021 insgesamt abgenommen hat.

 

Infolgedessen formulierte der Hof vier Empfehlungen an die Kommission bezüglich einiger noch zu bewältigender Herausforderungen:

  • die Ziele des öffentlichen Auftragswesens zu klären und zu priorisieren;
  • die Lücken in den gesammelten Daten über das öffentliche Auftragswesen zu schließen;
  • ihre Überwachungsinstrumente zu verbessern, um eine bessere Analyse zu ermöglichen;
  • die Ursachenanalyse zu vertiefen und Maßnahmen vorzuschlagen, um die Haupthindernisse für den Wettbewerb im öffentlichen Auftragswesen zu beseitigen und bewährte Verfahren zu fördern.

Den Sonderbericht und die Antworten der EU-Kommission auf den Sonderbericht finden Sie unter dem folgenden Link: https://www.eca.europa.eu/de/publications/SR-2023-28

 

Quelle: Europäischer Rechnungshof

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