Funktionale Cookies sind für den Betrieb unserer Webseite erforderlich und können nicht deaktiviert werden. Darüber hinaus verwenden wir Cookies von Matomo, um die Reichweite unserer Inhalte zu messen. Wir verwenden keine Marketing-Cookies (z.B. für Retargeting). Mit einem Klick auf "Akzeptieren" akzeptieren Sie dieses Reichweiten-Cookies. Sie können die Reichweiten-Cookies auch ablehnen. Weitere Informationen finden Sie in der Datenschutzerklärung.
ERH-Sonderbericht - Weniger Wettbewerb bei öffentlichen Ausschreibungen
Der im Dezember 2023 veröffentlichten Sonderbericht des Europäischen Rechnungshofs (ERH) kommt zu dem Ergebnis, dass der Wettbewerb bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen im EU-Binnenmarkt im untersuchten Zeitraum von zehn Jahren rückläufig ist. Damit seien mehrere Ziele der Reform der Vergaberichtlinien im Jahr 2014 verfehlt worden. Der Bericht zeigt eine deutliche Verschlechterung in allen drei Schlüsselindikatoren zur Messung des Wettbewerbs bei der Vergabe öffentlicher Aufträge und zwar: Verfahren mit nur einem Bieter, Anzahl der Bieter und Verzicht auf eine Ausschreibung. Auch die Zahl grenzüberschreitender Auftragsvergaben ist weiter gering. Derzeitig dauern Vergabeverfahren erheblich länger als noch vor 10 Jahren. Auftraggeber wie Bieter bewerten die Vergabeverfahren weiterhin als zu kompliziert, öffentliche Aufträge seien nicht attraktiver geworden. Eine Zunahme der Beteiligung von KMU ist nicht feststellbar. Der niedrigste Preis sei noch immer das bevorzugte Zuschlagskriterium, die Vergabe nach ökologischen, sozialen oder innovativen Kriterien hat nur nachrangige Bedeutung.
Der ERH stellt weiter fest, dass das Bewusstsein, nur ein ausreichender Wettbewerb bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen erziele ein optimales Kosten-Nutzen-Verhältnis, nicht ausgeprägt ist. Im Übrigen müsse die Kommission die Überwachung der Vergabe öffentlicher Aufträge verbessern. Die Überwachungsinstrumente seine teilweise mangelhaft. Weiterhin würden Daten über die vergebenen Aufträge nur unzureichend erhoben, nicht alle Daten seien korrekt. Verfügbaren Daten würden von Kommission und Mitgliedstaaten nicht systematisch genutzt, um die Ursachen des begrenzten Wettbewerbs zu ermitteln. Der Europäische Rechnungshof hat der Kommission unter anderem empfohlen, einen Aktionsplan zur Überwindung der wichtigsten Wettbewerbshindernisse bei der Vergabe öffentlicher Aufträge zu erstellen. Dessen Umsetzung hat die Kommission bereits signalisiert.
Den Sonderbericht finden Sie unter:
Die Antworten der Europäischen Kommission auf den Sonderbericht des Europäischen Rechnungshofs finden Sie unter: