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Diskriminierende Auftragsvergabe durch russische Staatsunternehmen
23.08.2021: Die EU hat bei der WTO Konsultationen zur Streitbeilegung mit der Russischen Föderation beantragt. Sie sieht drei russischen Maßnahmen als nicht mit dem WTO-Recht vereinbar an. Diese erschweren oder hindern Unternehmen aus der EU daran, Waren und Dienstleistungen bei der Auftragsvergabe zu kommerziellen Zwecken an russische Staatsunternehmen und andere russische Einrichtungen zu liefern. Dabei geht es insbesondere um den zentralen WTO-Grundsatz der Inländerbehandlung. Dieser verpflichtet die WTO-Mitglieder ausländische und inländische Hersteller diskriminierungsfrei zu behandeln. Davon abweichend erfolgt durch bestimmte staatliche oder staatsnahe Unternehmen die diskriminierende Bewertung von eingereichten Angeboten bei Ausschreibungen. Dabei werden 15 Prozent (teilweise bis zu 30 Prozent) vom Angebotspreis für inländische Waren oder Dienstleistungen russischer Unternehmen abgezogen. Wird das Angebot mit inländischen Waren oder Dienstleistungen eines russischen Unternehmens anschließend ausgewählt, wird trotz dessen der volle Preis gezahlt. Für die Beschaffung bestimmter technischer Produkte im Ausland bedürfen russische Unternehmen Vorabgenehmigungen, deren Erteilung willkürlich erfolgt und die für den Erwerb inländischer technischer Produkte nicht erforderlich sind. Im Übrigen sind bei der Beschaffung für Produkte Quoten für den Anteil inländischer Erzeugnisse von teilweise bis zu 90 Prozent vorgeschrieben. Weitere Informationen finden Sie hier.