Wirtschaftsministerium legt Entwurf für neues Vergabegesetz vor ‎


29.10.2018: Das Thüringer Wirtschaftsministerium hat den Entwurf für das neue Vergabegesetz (ThürVgG) im Kabinett am 11.9.18 beschlossen. Es soll bürokratische Hürden senken, den Rechtsschutz für Bieter verbessern, den Zugang zu öffentlichen Aufträgen erleichtern, aber auch soziale und ökologische Belange stärken. Der Entwurf soll noch vor der Sommerpause 2019 verabschiedet werden. Mit Blick auf die Vereinfachung des Verfahrens und Kosteneinsparungen wurde etwa das so genannte „Bestbieterprinzip“ eingeführt. Danach müssen Formblätter und Erklärungen nach dem Thüringer Vergabegesetz nur noch vom voraussichtlich erfolgreichen Bieter vorgelegt werden. Vereinfacht wurde auch die Vergabe von Dienstleistungen, die zukünftig bis zu einem Auftragswert von 1000 Euro (bisher 500 Euro) direkt vergeben werden dürfen; Schulbuchbestellungen können unterhalb der EU-Schwellenwerte durch eine Verhandlungsvergabe vergeben werden.


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