Umfrage zum Thüringer Vergabegesetz


Seit dem 1. Dezember 2019 gilt für die Vergabe öffentlicher Aufträge das novellierte Thüringer Vergabegesetz. Nicht alle Regelungen in diesem Gesetzeswerk sind aus der Sicht der Thüringer Industrie- und Handelskammern (IHKn) mittelstandsfreundlich gestaltet. Gerade die Vielzahl an vergabefremden Kriterien erschwert es Unternehmen, sich an öffentlichen Ausschreibungen zu beteiligen. Daher hatten die Thüringer IHKn eine Unternehmensumfrage im Januar 2021 gestartet, um die bisherigen Erfahrungen der Unternehmen mit dem Thüringer Vergabegesetz zu ermitteln. Die Auswertung der Umfrageergebnisse erfolgt im Februar 2021 und dient als Argumentationsgrundlage gegenüber der Thüringer Landesregierung.

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