Funktionale Cookies sind für den Betrieb unserer Webseite erforderlich und können nicht deaktiviert werden. Darüber hinaus verwenden wir Cookies von Matomo, um die Reichweite unserer Inhalte zu messen. Wir verwenden keine Marketing-Cookies (z.B. für Retargeting). Mit einem Klick auf "Akzeptieren" akzeptieren Sie dieses Reichweiten-Cookies. Sie können die Reichweiten-Cookies auch ablehnen. Weitere Informationen finden Sie in der Datenschutzerklärung.
Rechnungshof: Vergaberecht bei Baumaßnahmen wird selten eingehalten
09.05.2018: Die Kommunen in Thüringen verstoßen bei der Vergabe von Baumaßnahmen gegen das Vergaberecht. Das haben die Querschnittsprüfungen des Thüringer Rechnungshofes ergeben, deren Ergebnisse in dessen jüngsten Jahresbericht zur überörtlichen Kommunalprüfung nachzulesen sind. Demnach schreiben die Kommunen Bauleistungen vorwiegend beschränkt aus oder vergeben diese freihändig. Dabei beteiligen sie im Regelfall immer wieder die selben Unternehmen im Bewerberkreis der näheren Umgebung. Gleichzeitig verzichteten die Kommunen darauf, die Eignung der Unternehmen zu prüfen, vermerkt der Jahresbericht. Unter der Überschrift "Bekannt und bewährt ist riskant und verkehrt" weist der Jahresbericht darauf hin, dass Kommunen ortsansässige Unternehmen bevorzugen und dies im Wesentlichen mit der Bekanntheit sowie dem fachlichen, qualitätsgerechten, langjährigen und termingerechten Erfüllen bisheriger Bauleistungen begründeten.
Ihr/e Ansprechpartner/in:
Markus Heyn, Markus.Heyn@erfurt.ihk.de, Tel: 03643/8854 - 0