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Novellierung des Thüringer Vergabegesetzes (ThürVgG) tritt zum 01.01.2024 in Kraft
Die Novellierung des Thüringer Vergabegesetzes ist am 30.11.2023 im Gesetz- und Verordnungsblatt veröffentlicht worden. Auf Grund der Initiative der Thüringer IHKn wurde das Thüringer Vergabegesetz verschlankt und entbürokratisiert. Hierzu sollen folgende Maßnahmen beitragen:
- die stärkere Bezugnahme auf Eigenauskünfte der Bieter statt der Forderung von Formblättern,
- die einheitliche Festschreibung von höheren Mindestgrenzen für Beschränkte Ausschreibungen, Verhandlungsvergaben und Direktvergaben sowohl im Baubereich als auch bei Lieferungen und Dienstleistungen,
- die Schaffung von erleichterten Vorgaben, Angebote digital per E-Mail abgeben zu können.
Zudem wurde der Anwendungsbereich des Gesetzes für Bauaufträge auf EUR 75.000 und für Liefer- und Dienstleistungsaufträge auf EUR 30.000 angepasst. Das Thüringer Vergabegesetz wird beinhaltet einen vergabespezifischen Mindestlohn, der 1,50 Euro über den aktuell geltenden gesetzlichen Mindestlohn liegen soll.
Ihr Ansprechpartner:
Markus Heyn, IHK Erfurt, Tel: 03643-88540, E-Mail: Markus.Heyn@erfurt.ihk.de