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Erhöhte Wertgrenzen bis zum 30. Juni 2022 verlängert
25.02.2022: Seit 3. April 2020 besteht die Möglichkeit in Thüringen, Ausschreibungen im Baubereich bis zu 3 Mio. Euro netto im Rahmen einer beschränkten Ausschreibung zu vergeben. Die bisherige Wertgrenze für beschränkte Ausschreibungen im Bausektor lag bislang bei 150.000 Euro netto. Im Liefer- und Dienstleistungsbereich ist eine beschränkte Ausschreibung bis zu 214.000 Euro netto möglich, anstatt bisher 50.000 Euro netto. Auf Grund der Änderung der Thüringer Verwaltungsvorschrift zur Vergabe öffentlicher Aufträge vom 9. Dezember 2021 wurden die erhöhten Wertgrenzen bei der Vergabe von Bau-, Liefer- und Dienstleistungen für beschränkte Ausschreibungen ohne Teilnahmewettbewerb sowie freihändige Vergaben und Verhandlungsvergaben bis zum 30. Juni 2022 verlängert. Des Weiteren wurde für die Vergabe von Liefer- und Dienstleistungen der Betrag von „214.000 Euro“ (bis zum 31. Dezember 2021 geltender EU-Schwellenwert) an den neuen, ab dem 1. Januar 2022 geltenden EU-Schwellenwert angepasst und daher jeweils durch die Betragsangabe „215.000 Euro“ ersetzt.
Die Veröffentlichung der Vorschrift erfolgte im Thüringer Staatsanzeiger in der Ausgabe Nr. 52/2021 am 27. Dezember 2021.
Ihr Ansprechpartner:
Markus Heyn, markus.heyn@erfurt.ihk.de, Telefon: 03643 8854-0