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Erfahrungen zum Thüringer Vergabegesetz
Seit dem 1. Januar 2024 regelt ein novelliertes Vergabegesetz die öffentlichen Beschaffungen in Thüringen. Im Frühjahr dieses Jahres hat deshalb die IHK Erfurt eine Umfrage unter 750 ausschreibungsaktiven Unternehmen durchgeführt, um zu eruieren, wie diese mit den Neuerungen des Thüringer Vergabegesetzes zufrieden sind.
84% der befragten Unternehmen gaben an mit den Änderungen, insbesondere mit der Erhöhung der Wertgrenzen für Direktvergaben, Verhandlungsvergaben und beschränkte Ausschreibungen zufrieden zu sein. Interessant war auch die Tatsache, dass 97% der befragten Unternehmen den aktuellen vergabespezifischen Mindestlohn in Höhe von 13,91 Euro nicht als Hinderungsgrund sehen, um sich an öffentlichen Ausschreibungen in Thüringen zu beteiligen.
Befragt dazu, mit welchen Maßnahmen die Attraktivität von öffentlichen Aufträgen gesteigert werden kann, äußerten sich die Unternehmen wie folgt:
- 71% stärkerer Fokus auf qualitative Aspekte
- 63% Verbesserung der Qualifizierung der Verantwortlichen in den Vergabestellen
- 61% Entfall vergabefremder Aspekte
- 37 % Verbesserung der Zahlungsmoral der öffentlichen Hand
Die Zahlungsmoral der öffentlichen Hand wurde wie folgt eingeschätzt:
- 42% gut
- 42% befriedigend
- 13% schlecht
- 3% sehr gut
Zudem hatten die Unternehmen die Möglichkeit, sich im Rahmen der Umfrage zur Zuschlagsquote bei der Beteiligung an öffentlichen Ausschreibungen zu äußern. Die Unternehmen gaben folgende Zuschlagsquoten an:
- im Jahr 2022 eine Zuschlagsquote 26 %
- im Jahr 2023 eine Zuschlagsquote 22%
Ihr Ansprechpartner:
Markus Heyn, Markus.Heyn@erfurt.ihk.de, 03643 8854 12