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Einführung der Unterschwellenvergabeordnung (UVgO)
20.12.2019: Seit dem 1. Dezember 2019 gilt auch in Thüringen die Verfahrensordnung für die Vergabe öffentlicher Liefer- und Dienstleistungsaufträge unterhalb der EU-Schwellenwerte, die sogenannte Unterschwellenvergabeordnung (UVgO). Damit ist die VOL/A nicht mehr anwendbar. Mit der UVgO wird auch die eVergabe im Unterschwellenbereich ab dem 01.01.2020 verbindlich. Damit ist die Bekanntmachung eines öffentlichen Auftrags in elektronischer Form auf der zentralen Landesvergabeplattform Thüringen und dem Portal www.bund.de für staatliche Auftraggeber verpflichtend. Für kommunale und sonstige Auftraggeber im Sinne des § 2 ThürVgG besteht weiterhin die Option ihre Vergaben auf der Landesvergabeplattform oder im Thüringer Staatsanzeiger zu veröffentlichen.
Ihr/e Ansprechpartner/in:
Markus Heyn, markus.heyn@erfurt.ihk.de