Mündliche Anhörung zur Novellierung des Thüringer Vergabegesetzes ‎


24.06.2019: Am 2. Mai 2019 fand im Thüringer Landtag die mündliche Anhörung zur Novellierung des Thüringer Vergabegesetzes statt. Rund 40 Verbände und Institutionen aus Thüringen hatten die Möglichkeit, sich zu den aktuellen Referentenentwurf für ein neues Thüringer Vergabegesetz zu äußern. Die Arbeitsgemeinschaft der Thüringer Industrie- und Handelskammern nutzte die Gelegenheit, sich für ein schlankes und entbürokratisiertes Gesetzeswerk unter Ablehnung eines vergabespezifischen Mindestlohns auszusprechen. Positiv wurde durch die IHK`s im Gesetzesentwurf befunden, dass alle öffentlichen Auftraggeber – auch Kommunen- ihre Ausschreibungen zukünftig auf der zentralen Thüringer Landesvergabeplattform veröffentlichen müssen.

 

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