Sachsen-Anhalt: Verordnung über die Auftragswerte

18.01.2023: Verordnung über die Auftragswerte nach der Unterschwellenvergabeordnung und der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen Teil A – Ausgabe 2019 – (Auftragswerteverordnung – AwVO) vom 16. Dezember 2022.

Die neue Auftragswerteverordnung ist zum 02. Januar 2023 in Kraft getreten und tritt mit Ablauf des 31.12.2023 außer Kraft.

 

Die Verordnung können Sie hier abrufen.

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