Inkrafttreten des Gesetzes des Landes Sachsen-Anhalt zur Sicherung von Tariftreue, Sozialstandards und Wettbewerb bei der Vergabe öffentlicher Aufträge (Tariftreue- und Vergabegesetz Sachsen-Anhalt - TVergG LSA) sowie Anwendung der Unterschwellenvergabeordnung


24.03.203: Am 01.03.2023 sind das Tariftreue- und Vergabegesetz Sachsen-Anhalt sowie die Anwendung der Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) in Sachsen-Anhalt in Kraft getreten. Das Tariftreue- und Vergabegesetz Sachsen-Anhalt löst damit das bisher geltende Landesvergabegesetz Sachsen-Anhalt und die Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) die Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen (VOL/A) ab.

Das Tariftreue- und Vergabegesetz des Landes Sachsen-Anhalt sieht u.a. vor, dass Unternehmen ihre Beschäftigten nach Tarif bezahlen müssen. Sind keine Tarifverträge vorhanden, bemisst sich der Vergabemindestlohn an der niedrigsten Entgeltgruppe und der niedrigsten Entgeltstufe des aktuellen Tarifvertrages der Länder (Ost).

Der angekündigte Bürokratieabbau spiegelt sich dabei in deutlich erhöhten Wertgrenzen für den Geltungsbereich des Gesetzes wider: Es umfasst Liefer- und Dienstleistungen ab einem geschätzten Auftragswert von 40.000 Euro (vorher 25.000) und Bauaufträge ab 120.000 Euro (vorher 50.000).

https://www.landesrecht.sachsen-anhalt.de/bsst/document/jlr-TariftVergabeGSTrahmen

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