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Auftragswerteverordnung vom 15.12.2021
Mit der Verordnung über die Auftragswerte nach der Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen, Teil A und der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen, Teil A – Ausgabe 2019 – zur Ankurbelung der Wirtschaft wegen SARS-Cov-2-Pandemie (Auftragswerteverordnung – AwVO) sind abweichend von den bisherigen Verordnungen die Auftragswerte wegen der Pandemie weiterhin, zunächst bis zum 31.12.2022, angepasst worden.
Einzelheiten sind der über den nachfolgenden Link abzurufenden Verordnung zu entnehmen.
https://www.landesrecht.sachsen-anhalt.de/bsst/document/jlr-CoronaVVOLABeschAusschrVST2022pP2
Ihre Ansprechpartnerin:
Andrea Broll, info@sachsen-anhalt.abst.de, Telefon: 0391 623 04 46