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Vergaberechtliche Erleichterungen zur Eindämmung der Ausbreitung des Corona-Virus
31.03.2020: Mit Rundschreiben vom 20.03.2020 hat das Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau von Rheinland-Pfalz zur Beschleunigung der Beschaffung von Leistungen die unmittelbar oder mittelbar der Eindämmung der Ausbreitung des Corona-Virus dienen die Vergabeverfahren vereinfacht. Die Verwaltungsvorschrift „Öffentliches Auftrags- und Beschaffungswesen in Rheinland-Pfalz“ vom 24.04.2014 (MinBI. S. 48) in der Fassung des Rundschreibens des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau vom 17.06.2019 wird ergänzt.
Danach können Liefer-, Dienst- und Bauleistungen unterhalb der EU-Schwellenwerte unter Berücksichtigung der Haushaltsgrundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit ohne Durchführung eines förmlichen Vergabeverfahrens beschafft werden (Direktauftrag). Die betreffenden medizinischen Bedarfsgegenstände (Heil- und Hilfsmittel) sowie Lieferungen und Leistungen, die beispielsweise zur Einrichtung von Homeoffice- Arbeitsplätzen dienen, Videokonferenztechnik und die Erweiterung der IT- Leitungskapazitäten werden in einer nicht abschließenden Liste genannt. Die Beschaffungen im Wege eines Direktauftrags stehen unter dem Vorbehalt der Prüfung, ob die Bedarfsgegenstände über bestehende Rahmenverträge bezogen werden können.
Hinsichtlich der Aufträge ab Erreichen der EU-Schwellenwerte wird auf das Rundschreiben des Bundeswirtschaftsministeriums vom 19.3.2020 verwiesen.
Die Regelungen gelten gleichermaßen für Zuwendungsempfänger (§§ 23, 44 LHO), die die VOB/A und VOL/A nach den zuwendungsrechtlichen Bestimmungen und Festlegungen anzuwenden haben.
Das Rundschreiben gilt befristet zunächst bis 30.06.2020. Das Rundschreiben finden Sie hier.