Rheinland-Pfalz: Unterbringung und Versorgung von Flüchtlingen ‒ Vergaberechtliche Erleichterungen

 

Das Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz hat ein Rundschreiben zur Unterbringung und Versorgung von Flüchtlingen veröffentlicht. Für kurzfristig erforderlich werdende Beschaffungen zur Sicherstellung von Unterkunft und Versorgung von Flüchtlingen (nicht nur aus der Ukraine) sind Erleichterungen bei der Beauftragung von Liefer-, Dienst- und Bauleistungen geboten.Erfasst von dem Rundschreiben werden auch Beschaffungen im Zusammenhang mit dem Krieg in der Ukraine (u.a. Beschaffungen zur Abwehr potentieller Angriffe im Bereich der IT- und Cybersicherheit, zur Sicherstellung des Zivil- und Katastrophenschutzes, der Versorgungssicherheit einschließlich der Energieversorgung).

Die Verfahren zur Vergabe von solchen öffentlichen Aufträgen müssen schnell und effizient, aber auch rechtssicher durchgeführt werden können. Für öffentliche Aufträge unterhalb der EU-Schwellenwerte bietet sich in Fällen besonderer Dringlichkeit und in Notfallsituationen die Verhandlungsvergabe ohne Teilnahmewettbewerb nach § 8 Abs. 4 Nr. 9 der Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) an. Außerdem wurden für Beschaffungen im Zusammenhang mit der Unterbringung und Versorgung von Flüchtlingen Auftragswertgrenzen für nichtöffentliche Verfahren festgelegt: Bauleistungen nach der VOB/A (beschränkte Ausschreibung bis 1,0 Mio. Euro, freihändige Vergabe bis 100.000 Euro), Liefer- und Dienstleistungen nach der UVgO (beschränkte Ausschreibung bis 100.000 Euro, Verhandlungsvergabe bis 100.000 Euro). Für öffentliche Aufträge ab Erreichen der EU-Schwellenwerte nach § 106 GWB wird auf die entsprechenden Rundschreiben und Mitteilungen des Bundes und der EU-Kommission verwiesen, in denen die Voraussetzungen und Möglichkeiten von beschleunigten nicht offenen Verfahren und Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb geregelt werden. Die Regelungen des Rundschreibens gelten seit dem 5. Oktober 2023 und sind befristet bis 31. Dezember 2024.

Das Rundschreiben kann hier abgerufen werden: https://mwvlw.rlp.de/themen/oeffentliche-auftraege-und-vergabe/rechtsvorschriften-und-rundschreiben

 

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