Rheinland-Pfalz I: Flutkatastrophe. Beschleunigung von Beschaffungen ab dem 01.07.2022

20.06.2022: Das Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz hat am 02.06.2022 ein neues Rundschreiben zur Flutkatastrophe in Rheinland-Pfalz und zur Beschleunigung von Beschaffungen ab dem 01.07.2022 veröffentlicht. Vor dem Hintergrund der mittlerweile vorliegenden umfangreichen Maßnahmenpläne der kommunalen Gebietskörperschaften zum Wiederaufbau haben sich die im Rundschreiben vom 30.11. 2021 vorgesehenen Stufen des jeweils einzuhaltenden Vergaberechts als zu kurz erwiesen und wurden wie folgt verlängert.

 

In der Zeit seit dem 01.01.2022 bis 31.12.2022 können öffentliche Aufträge über Liefer-, Dienst- und Bauleistungen nach den allgemeinen Grundsätzen im Sinne der Nummer 5.2.1 der Verwaltungsvorschrift „Öffentliches Auftragswesen in Rheinland-Pfalz“ in einem wettbewerbsoffenen Verfahren vergeben werden.

 

Vom 01.01.2023 bis 31.12.2023 sind beschränkte Ausschreibungen ohne Teilnahmewettbewerb, freihändige Vergaben und Verhandlungsvergaben ohne nähere Begründung zugelassen, wenn bei einer zu vergebenden Leistung der geschätzte Auftragswert (ohne Umsatzsteuer) bestimmte Wertgrenzen nicht überschreitet: Bauleistungen nach der VOB/A (beschränkte Ausschreibung bis 1,0 Mio. Euro, freihändige Vergabe bis 100.000 Euro), Liefer- und Dienstleistungen nach der UVgO (beschränkte Ausschreibung bis 100.000 Euro, Verhandlungsvergabe bis 100.000 Euro). Für Verfahren oberhalb der EU-Schwellenwerte besteht die Möglichkeit zur Beschleunigung und Vereinfachung von Vergabeverfahren, die in Gefahren- und Dringlichkeitslagen zur Anwendung kommen können.

 

Die Rundschreiben können hier abgerufen werden:

https://mwvlw.rlp.de/de/themen/wirtschafts-und-innovationspolitik/wettbewerbspolitik/vergaberecht/nationale-vergabeverfahren/

 

Ihre Ansprechpartnerin:

Dagmar Lübeck, Tel. 0651-97567-16, luebeck@eic-trier.de

 
 

 

Ihr persönlicher Kontakt Steffen Müller
Telefon: 0895116-3172
E-mail schreiben