Einführung der Unterschwellenvergabeordnung

In Rheinland-Pfalz wurde die Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) durch die neue Verwaltungsvorschrift zum Öffentlichen Auftragswesen in Kraft gesetzt. Die neue Verwaltungsvorschrift wurde am 6. September 2021 im Ministerialblatt der Landesregierung veröffentlicht und ist am Folgetag in Kraft getreten.

 

Mit Inkrafttreten der Verwaltungsvorschrift wird die beschränkte Ausschreibung mit Teilnahmewettbewerb der öffentlichen Ausschreibung gleichgestellt. Die Verwaltungsvorschrift übernimmt die Auftragswertgrenzen, wie sie bereits durch das Rundschreiben vom 17. Juli 2019 in Kraft gesetzt worden sind (Lieferungen und Dienstleistungen: Verhandlungsvergaben bis 40.000 Euro, beschränkte Ausschreibungen bis 80.000 Euro; Bauleistungen: freihändige Vergaben bis 40.000 Euro, beschränkte Ausschreibungen bis 200.000 Euro). Darüber hinaus enthält die neue Verwaltungsvorschrift gestraffte Bestimmungen zur nachhaltigen Beschaffung. Die neue Verwaltungsvorschrift zum Öffentlichen Auftragswesen kann hier abgerufen werden: https://mwvlw.rlp.de/de/themen/wirtschafts-und-innovationspolitik/wettbewerbspolitik/vergaberecht/nationale-vergabeverfahren/

 

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