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Rheinland-Pfalz: Flutkatastrophe in Rheinland-Pfalz: Vergaberechtliche Erleichterungen
16.01.2023: Mit den Rundschreiben des rheinland-pfälzischen Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau vom 30. November 2021 und 2. Juni 2022 wurden den Vergabestellen des Landes und der Kommunen Erleichterungen bei der Durchführung von Vergabeverfahren zur Verfügung gestellt.
Die Vergabestellen in den von der Flutkatastrophe besonders betroffenen Gebieten sind nach wie vor auf eine spürbare Entlastung bei den administrativen Vorgaben für Beschaffungen angewiesen, um zu einem beschleunigten Wiederaufbau beizutragen. In der Zeit vom 1. Januar 2023 bis 31. März 2024 können öffentliche Aufträge über Liefer-, Dienst- und Bauleistungen unterhalb der EU-Schwellenwerte, die unmittelbar oder mittelbar zur Bewältigung der Flutkatastrophe in den betroffenen Landkreisen beitragen, nach den allgemeinen Grundsätzen im Sinne der Nummer 5.2.1 der Verwaltungsvorschrift „Öffentliches Auftragswesen in Rheinland-Pfalz“ in einem wettbewerbsoffenen Verfahren (Nummer 5.4) vergeben werden.
Auf die Dokumentationspflicht wird ausdrücklich hingewiesen. Für Verfahren oberhalb der EU-Schwellenwerte wird auf das Rundschreiben des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie vom 17. August 2021 hingewiesen.