Beschaffungen zur Bewältigung der Flutkatastrophe ‎

 

Die Flutkatastrophe in Rheinland-Pfalz stellt staatliche Einrichtungen und kommunale Gebietskörperschaften vor bisher noch nicht dagewesene Herausforderungen. Zur Aufrechterhaltung und Wiederherstellung der öffentlichen Ordnung und der Infrastruktur wird eine Vielzahl von Beschaffungen (Liefer-, Dienst- und Bauleistungen) erforderlich, die sehr schnell, effizient und rechtssicher durchgeführt werden müssen.

Zur Beschleunigung der Beschaffung von Leistungen zur Bewältigung der Flutkatastrophe in den betroffenen Landkreisen sollen die diesbezüglichen Vergabeverfahren im Land Rheinland-Pfalz bis zum 31. Dezember 2021 vereinfacht werden. Liefer-, Dienst- und Bauleistungen unterhalb der EU-Schwellenwerte, die unmittelbar oder mittelbar zur Bewältigung der Flutkatastrophe beitragen, können unter Berücksichtigung der Haushaltsgrundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit ohne Durchführung eines förmlichen Vergabeverfahrens beschafft werden (Direktauftrag). Vor Inanspruchnahme dieser Vereinfachung ist zu prüfen, ob Bedarfsgegenstände über bestehende Rahmenverträge bezogen werden können. Für Verfahren oberhalb der EU-Schwellenwerte besteht die Möglichkeit zur Beschleunigung und Vereinfachung von Vergabeverfahren, die in Gefahren- und Dringlichkeitslagen zur Anwendung kommen können. Zu den vergaberechtlichen Vereinfachungen hat das Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz am 19. Juli ein Rundschreiben herausgegeben, das hier abgerufen werden kann.

 

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