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Anerkennungspflicht HPQR/AVPQ auch in Rheinland-Pfalz
Seit Mitte September wird das Hessische Präqualifikationsregister (HPQR) neben dem amtlichen Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen der Industrie- und Handelskammern (AVPQ) in der rheinland-pfälzischen Verwaltungsvorschrift „Öffentliches Auftragswesen in Rheinland-Pfalz“ vom 18. August 2021 als maßgebliches Regelungswerk für das dortige Vergaberecht ausdrücklich benannt (Nr. 6.3). Damit setzt der Landesgesetzgeber ein klares Signal und legt fest, dass die Präqualifizierung auch im Unterschwellenbereich als Nachweis der Eignung anzuerkennen ist. Die Eintragung in einem PQ-Register soll von allen Auftraggebern, unabhängig vom Auftragswert, anerkannt werden. Bei den Vergabestellen der öffentlichen Hand entsteht dadurch eine sogenannte „Eignungsvermutung“. Eine Präqualifizierung ist die auftragsunabhängige Prüfung von Eignungserklärungen- und nachweisen von Unternehmen für Bauleistungen sowie für Liefer- und Dienstleistungen unterhalb und oberhalb der EU-Schwellenwerte. Unternehmen müssen bestimmte Erklärungen und Nachweise im Rahmen von Vergabeverfahren vorlegen, um ihre Eignung (= Fachkunde, wirtschaftliche und fachliche Leistungsfähigkeit, Gesetzestreue, Zuverlässigkeit) entsprechend den Vorgaben des Öffentlichen Auftraggebers nachzuweisen.
Seit August 2017 besteht zwischen der EIC Trier – IHK/HWK Europa- und Innovationscentre GmbH und der Auftragsberatungsstelle Hessen e.V., als PQ-Stelle, eine enge Kooperation in Bezug auf die Förderung der Präqualifikation. Die ABSt Hessen e.V. übernimmt die Präqualifikation der rheinland-pfälzischen Unternehmen. In langer Vorbereitungsphase und engem informativen Austausch mit den zuständigen Ministerien ist es gelungen, eine verpflichtende Regelung zur Anerkennung der Präqualifikation des PQ-Vereins (PQ-VOB) wie auch des HPQR/AVPQ in die Verwaltungsvorschrift aufzunehmen.
Die Vorteile einer solchen Präqualifikation liegen für beide Seiten – also Auftraggeber sowie Auftragnehmer – auf der Hand: Gelistete Unternehmen kommen in den Vorteil der „Eignungsvermutung“. Dies gilt für das gesamte Bundesgebiet sowie den EU-Binnenmarkt. Der öffentliche Auftraggeber darf die Eignung eines eingetragenen Unternehmens nur anzweifeln, wenn ihm dafür gute Gründe vorliegen. Andererseits ist der Prüfungsaufwand auf Seiten der Vergabestelle dadurch vermindert und schneller abzuwickeln. Zudem können Auftraggeber in den Registern nach geeigneten Unternehmen suchen. Dieser Vorteil erweist sich insbesondere in Zeiten angespannter Auftragsvergaben von Vorteil. Auftraggeber, die im Rahmen von freihändigen-/ Verhandlungsvergaben ohne Veröffentlichung nach geeigneten Unternehmen recherchieren müssen, bekommen diese durch die Register einfach aufgelistet – gelistete Bieter sind schneller „auffindbar“ und somit wettbewerblich im Vorteil. Die hinterlegten Erklärungen und Nachweise sind geschützt und nur mit einer individuellen PQ-Nummer zugänglich. Das präqualifizierte Unternehmen entscheidet selbst, wem die Einsicht in die hinterlegten Unterlagen durch die Weitergabe der PQ-Nummer möglich ist.
Kostenlose Recherche nach passenden Bietern:
https://www.absthessen.de/hpqr-suche-nach-firma.html
https://www.amtliches-verzeichnis.ihk.de/Suche.aspx
Informationen zur Präqualifikation:
https://www.absthessen.de/hpqr-informationen.html
Antragstellung Präqualifikation:
https://www.absthessen.de/hpqr-online-antrag.html
Ihre Ansprechpartnerin:
Kathrin Buckesfeld, kathrin.buckesfeld@absthessen.de, Tel.: 0611 974 588 19