Oberfinanzdirektion veröffentlicht Broschüre zur Informationsstelle nach § 17 HVTG

23.05.2022: Im Wege der Novellierung des Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetzes hat der hessische Gesetzgeber zum 01.09.2021 mit dem Informationsverzeichnis über schwere Verfehlungen von Unternehmen ein neues Instrument zum Schutz vor unzuverlässigen Unternehmen und deren Nachunternehmen geschaffen. Die Informationsstelle wird bei der Oberfinanzdirektion geführt und tritt neben das neue Wettbewerbsregister des Bundes.


Zur Broschüre der OFD.

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